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2019-07-03
(aktualisiert vor 2 Jahren)
5446
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Anmeldung einer Prostitutionsstätte


Niedersachsen

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

Kontaktieren Sie am besten direkt die zuständigen Stellen in Niedersachsen:

In Niedersachsen sind, ähnlich wie in Bayern, die jeweiligen Kreisverwaltungen bzw. bei kreisfreien Städten, die Stadtverwaltungen zuständig.

Allg. Informationen



Hannover:
Gewerbeanzeigen und Erlaubnisse für Bordelle sowie Anmeldungen für Prostituierte:
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Blumenauer Straße 5-7
30449 Hannover
Tel.: 0511-16830554
Tel.: 0511-16831390
Tel.: 0511-16831391
Tel.: 0511-16831392
Fax: 0511-16831173

Website der Stadt mit einer Übersicht der Ansprechpartner

Göttingen:
FD Ordnung, Gewerbe und Bevölkerungsschutz
Tel.: 05522-9604321
E-Mail: [email protected]


Osnabrück
Fachdienst Ordnung und Gewerbe
Frau Mescher
Tel.: 0541-3233243

buerger.osnabrueck.de

Formular Prostituiertenschutzgesetz: Antrag Erteilung Erlaubnis


Nordrhein-Westfalen

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

Der Antrag zur Erteilung zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist in Nordrhein-Westfalen bei der zuständigen "Kreisordnungsbehörde", in deren Bezirk die Prostitutionsstätte ihren Betreibssitz hat, zu beantragen.

Köln:
Bezirksregierung Köln
50606 Köln
Tel.: 0221-1473293
Fax: 0221-1474007
E-Mail: [email protected]

Informationen und Formulare auf der Website der Stadt

Düsseldorf:
Tel.: 0211-4755545
Tel.: 0211-4752018
Fax: 0211-4753994


Hessen

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

Zuständig für die Umsetzung des ProstSchG sind laut dem hessischen Ministerium für Soziales und Integration die Städte und Gemeinden.

Frankfurt
In Frankfurt können sich Betreiber von neu eröffneten, wie auch bestehenden Betrieben beim Ordnungsamt erkundigen:
Ordnungsamt
Kleyerstr. 86
60326 Frankfurt am Main

Abteilung: Ordnungsangelegenheiten & Ordnungswidrigkeiten
Tel.: 069-21232999

Wiesbaden:
Für Fragen ist folgende Nummer erreichbar:
Tel.: 0611-314483

Stadt Gießen:
Für Fragen sind folgende Nummern und E-Mail erreichbar:
Tel.: 0641-3061904
Tel.: 0641-3061905
E-Mail: [email protected]

Offenbach am Main
Allgemeine Informationen von der Stadt Offenbach

Marburg
Frau Ute Wieder
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe (Leitung)
Frauenbergstraße 35, Zimmer 108
35039 Marburg
Tel.: 06421-2011431
Fax: 06421-2011593
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]

Kassel
Ordnungsamt - Ordnungs- Aufsichtsangelegenheiten
Kurt-Schumacher-Straße 29-31
34117 Kassel
Telefon: 0561-7873185

serviceportal-kassel
Informationen und Formulare auf der Website der Stadt

Dortmund:
E-Mail: [email protected]

Die Website der Stadt zum Thema mit Merkblättern und Hinweisen

Die Stadt sieht einen Kontakt via E-Mail vor:
[email protected]

Bielefeld:
Ordnungsamt
Gewerbeangelegenheiten
Neues Rathaus
Niederwall 23
Eingang 320.22 (zwischen Bürgerberatung und Haupteingang)
Tel.: 0521-515072
Fax: 0521-518409
E-Mail: [email protected]

Die Website der Stadt zum Thema mit Merkblättern und Hinweisen




Bayern

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

Kontaktieren Sie direkt die zuständigen Stellen für Bayern:

München:
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I
Sicherheit und Ordnung, Gewerbe,
Grundsatz Gaststätten u. Sondernutzungen
Spielhallen, Sportwetten
Ruppertstraße 19
80337 München
Tel.: 089-233-32439
Tel.: 089 233-32430
Tel.: 089 233-32409
Tel.: 089 233-32423
Tel.: 089 233-32427


muenchen.de

Nürnberg:
Ordnungsamt/Abt. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Tel.: 0911-231-0


nuernberg.de

Augsburg:
Ordnungsbehörde
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Tel.: 0821-324-4231
E-Mail: [email protected]

Regensburg:
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Tel.: 0941-507-1329
E-Mail: [email protected]

Download - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

per Mail an: [email protected]

Schweinfurt:
Stadt Schweinfurt
Amt für öffentliche Ordnung
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721-51-3401
E-Mail: [email protected]

Ingolstadt:
Ordnungs- und Gewerbeamt - Gewerbeangelegenheiten
Neues Rathaus
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1523 /-1526
Telefon: 0841 305-1437 (Gewerbeauskünfte)
Fax: 0841 305-1509
[email protected]


ingolstadt.de

Erlangen:
Bürgeramt - Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Nägelsbachstraße 26
91051 Erlangen
Telefon 09131 / 86 -1515
Telefax 09131 / 86 -2421
[email protected]
Antrag auf Erlaubnis

Hier sind jeweils die örtlichen Landratsämter oder in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung zuständig. Eine Übersicht der sog. Erlaubnisstellen ist auch im Folgenden verlinkt:


stmas.bayern.de


Baden-Württemberg

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

Baden-Württemberg hat eine E-Mail Adresse und einen PDF-Vordruck zur Anzeige eines Prostitutionsgewerbes:
[email protected]

Informationshotline für Betreiber: 0711-123-3770
(Montag bis Freitag: 10:00 - 13:00 Uhr)

Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung Gewerbe- und Gaststättenbehörde
Eberhardstraße 37 (2. OG)
70173 Stuttgart
Tel. 0711-216-98905
Tel. 0711-216-98906
E-Mail: [email protected]

Ein Merkblatt (PDF)

Der Antrag auf Erlaubnis nach §12 ProstSchG

Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt Ansprechpartner für Fragen:
Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe
Bürgertelefon: 0721-1330
E-Mail: [email protected]

Freiburg (Breisgau)
Bürgeramt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Tel.: 0761-201-0
Fax: 0761-201-5601
E-Mail: [email protected]

Pforzheim
In Pforzheim können Anfragen an die Stadt per Mail an:
[email protected] gestellt werden

Offenburg
Fachbereich Bürgerservice und Soziales
Abtlg. Zentrales Bürgerbüro
- Gewerbe, Sicherheit und Ordnung -
Spitalstraße 2
77652 Offenburg
Tel.: 0781-82-2240


offenburg.de

Download - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

per Mail an: [email protected]

Der PDF-Vordruck und weitere Informationen sind auf der Webseite des zuständigen Ministeriums zu finden:


sozialministerium.baden-wuerttemberg.de


Berlin

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

Kontaktieren Sie direkt die zuständige Stelle für Berlin.

Alle Informationen zur Betriebserlaubnis unter folgendem PDF

Die Stadt stellt ein Merkblatt (PDF) mit einer Übersicht zur Verfügung, unter:


berlin.de

Ordnungsamt/Gewerbeamt
Marzahn-Hellersdorf
Premnitzer Str. 11
12681 Berlin
Tel.: 030-115
E-Mail: [email protected]



Mecklenburg-Vorpommern

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

Kontaktieren Sie am besten direkt die zuständige Stelle in Mecklenburg-Vorpommern:

Ob Rostock, Stralsund, Schwerin oder andere Orte im Bundesland - Anträge auf Betriebserlaubnis nach § 12 ProstSchG erfolgen formlos per E-Mail an [email protected] oder per Post an:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Poststelle
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock

Alle vom Gesetz vorgesehenen Unterlagen sollen mit eingereicht werden.

Weitere Informationen


Hamburg

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Kontaktieren Sie am besten direkt die zuständige Stelle für Hamburg:

Seit dem 30.10.2017 ist in Hamburg die Antragstellung auf Erteilung einer Erlaubnis möglich.
Beim Bezirksamt Altona können Fragen gestellt und ein Prostitutionsgewerbe angezeigt werden.
Termine werden nur nach telefonischer Vereinbarung unter 040-428-11-1466 vergeben.

Bezirksamt Hamburg Altona
FA-BEA*Pro
Große Reichenstraße 14
20457 Hamburg
[email protected]

Merkblatt

Formulare und Merkblätter

Weitere Informationen



Bremen

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

Kontaktieren Sie am besten direkt die zuständige Stelle für Bremen:
In der Hansestadt nimmt die Gewerbebehörde selbstständig Kontakt mit den Betroffenen auf, die ihre Prostitionsstätte dort angezeigt haben, um anschließend das komplette Erlaubnisverfahren abzuwickeln.

Für einen Termin zur Anmeldung in Bremen ist ein Kontakt zur Gewerbebehörde – Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Referat Gewerbeangelegenheiten notwendig. Kontakt:

Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Referat Gewerbeangelegenheiten
Stresemannstr. 48
28207 Bremen
Tel.: 0421-3612871
E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen zum Verfahren und Übergangsregelungen sind auf der folgenden Seite zu finden:


wirtschaft.bremen.de


Schleswig-Holstein

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

In Schleswig-Holstein sind aktuell die Kreisverwaltungen - und bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen - für Anzeigen von Prostitutionsstätten und Anträge auf Erteilung einer Betriebserlaubnis, zuständig.

Lübeck:
Bereich Gewerbeangelegenheiten
Dr. Julius-Leber-Str. 50-52
23552 Lübeck
Tel.: 0451-1221210 (Herr Hentschel)
Tel.: 0451-1221251 (Herr Frauer)
E-Mail: [email protected]

Flensburg:
320 - Ordnungs- u. Gewerbeangelegenheiten
Herr Christensen
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Tel.: 0461-854182
Fax: 0461-852992
E-Mail: [email protected]


flensburg.de

Kiel
Tel.: 04321-913885
Tel.: 04321-913886
Tel.: 04321-913887
E-Mail: [email protected]

Neumünster
Neues Rathaus
Großflecken 59
24534 Neumünster
Tel.: 04321-9420
E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen sind auf der verlinkten Seite des Bundeslandes zu finden:


schleswig-holstein.de



Thüringen

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

Das Bundesland Thüringen stellt alle notwendigen Formulare auf der hier verlinkten Webseite zur Verfügung. (Webseite öffnen)

Anträge und Fragen sind an eine zentrale Adresse zu richten:
Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200
Anschrift:
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel.: 0361-37737198
Fax: 0361-37737346

Dies gilt auch für Erfurt, Gera, Jena, Eisenach oder Gotha.

Alle weiteren Informationen und notwendigen Formulare:


buerger.thueringen.de



Saarland

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

Kontaktieren Sie am besten direkt die zuständige Stelle im Saarland:

Hinweise für Betreiber sowie Formulare für die Anzeige sowie Anträge für die Betrieberlaubnis einer Prostitutionsstätte sind auf der verlinkten Seite des Saarlandes zu finden.

Für Saarbrücken, Homburg und Saarlouis ist zuständig:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat C2 – Gleichstellungs- und Frauenpolitik
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
E-Mail: [email protected]

Anträge sind ausgefüllt und unterschreiben zu senden an:
Regionalverband Saarbrücken
Fachdienst 53 - Gesundheitsamt
Prostituiertenschutz -
Regulierung Prostitutionsgewerbe
Postfach 103055
66030 Saarbrücken

Website des Bundeslandes mit Informationen & Formularen:


saarland.de



Sachsen-Anhalt

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

Für Sachsen-Anhalt das Referat 301 des Landesverwaltungsamtes zuständig:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 301
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)

Ansprechpartner ist hier Herr Ködelpeter:
Tel.: 0345-5141196
Fax.: 0345-5142557


sachsen-anhalt.de

Sobald hier aktuellere Informationen oder Kontaktdaten vorliegen, aktualisieren wir diesen Artikel.



Rheinland-Pfalz

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

In Rheinland-Pfalz sind die jeweiligen Kreisverwaltungen bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen zuständig.

Kaiserslautern
Zur Anmeldung in Kaiserslautern kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner unter:
Tel. 0631-3652531

Trier
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: 0651-94940


trier.de

Worms:
Stadtverwaltung Worms
Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung
Adenauerring 1
67547 Worms
06241-8533210
06241-8 533208


worms.de

Landkreis Neuwied
Kreisverwaltung Neuwied
Ordnungsabteilung
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Tel. 02631-8030


Merkblatt

Grünstadt an der Weinstraße
Stadtverwaltung Grünstadt
Kreuzerweg 2
67269 Grünstadt
Tel.: 06359-8050
Fax: 06359-805-500
E-Mail: [email protected]


rlp-buergerservice.de

Eine Übersicht der Verwaltungen inklusive Kontaktdaten vom Innenministerium Rheinland-Pfalz ist im Folgenden verlinkt.


bus.rlp.de


Sachsen

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.
Kontaktieren Sie am besten direkt die zuständigen Stellen in Sachsen:

Aufgrund Verzögerung mit dem Gesetz zur Umsetzung des ProstSchG ist die Bearbeitung von Anträgen auf - Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes - momentan nicht möglich.

Deshalb bitten z.B. Chemnitz und Dresden betroffene Betriebe darum, ihre Kontaktdaten an das städtische Ordnungsamt zu übermitteln, um eine spätere Klärung der Antragsformalitäten zu ermöglichen:

Chemnitz:
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe, Marktwesen
Sachgebiet Erlaubniserteilung, Gewerbeanzeigen
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz

Für die Beratung und Antragstellung ist unter den genannten Telefonnummern vorher ein Termin zu vereinbaren.

Telefon:
0371-4883127 (Zimmer 3.087)
0371-4883125 (Zimmer 3.080)


vis.stadt-chemnitz.de

Dresden:
Ordnungsamt
Abt. Gewerbeangelegenheiten, Sachgebiet Gaststätten / Spielrecht / Jugendschutz
Theaterstraße 11 - 15
01067 Dresden

Telefon:
0351-4885860
0351-4885861
0351-4885866
E-Mail: [email protected]


dresden.de

Sobald hier aktuellere Informationen oder Kontaktdaten vorliegen, aktualisieren wir diesen Artikel.



Brandenburg

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.

Kontaktieren Sie am besten direkt die zuständige Stelle für Ihren Landkreis bzw. Ihre Stadt, wenn diese kreisfrei ist.

Allgemeine Informationen zum Betrieb eines Prositutionsgewerbes in Brandenburg


Kontakt per E-Mail: [email protected]

Stadt Potsdam
Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten
Tel.: 0331-2891694

Weitere Informationen

Stadt Cottbus
Stadtverwaltung Cottbus
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Tel.: 0355-6120
E-Mail: [email protected]

Stadt Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381-580
Fax: 03381-587074
E-Mail: [email protected]

Landkreis Barnim
Haus A
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Tel.: 03334-2140
E-Mail: [email protected]

Landkreis Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546-200
Fax: 03546-201256
E-Mail: [email protected]

Landkreis Elbe-Elster
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Tel.: 03535-460
Fax: 03535-3133
E-Mail: [email protected]

Stadt Frankfurt (Oder)
Marktplatz 1
15230 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335-5520
Fax: 0335-5521399

Landkreis Havelland
Dienststelle Rathenow
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Tel.: 03385-5511210

Dienststelle Nauen
Rathauspl. 1
14641 Nauen
Tel.: 03321-4035888

Dienststelle Falkensee
Dallgower Str. 9
14612 Falkensee
Tel.: 03321-4036801
E-Mail: [email protected]

Landkreis Märkisch-Oderland
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Tel.: 03346-8500
E-Mail: [email protected]

Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Tel.: 03301-6010
Fax: 03301-601111
E-Mail: [email protected]


Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg



Landkreis Oder-Spree
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Tel.: 03366-350
Fax: 03366-351111
E-Mail: [email protected]



Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Virchowstraße 14-16
16816 Neuruppin
Tel.: 03391-6880
Fax: 03391-3239
E-Mail: [email protected]



Landkreis Potsdam-Mittelmark
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
Telefon: 033841-910



Landkreis Prignitz
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
Tel.: 03876-7130
Fax: 03876-713214
E-Mail: [email protected]

Landkreis Spree-Neiße
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Tel.: 03562-9860
Fax: 03562-98610088
E-Mail: [email protected]

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde(03371)
Tel.: 03371-6080
Fax: 03371-6089000
E-Mail: [email protected]

Landkreis Uckermark
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Tel.: 03984-700
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Die meisten Leute denken, dass der Escort Job einfach nur Sexarbeit ist, aber in Wirklichkeit bedeutet es Begleitung, z.B. reiche Männer, die einsam sind oder einfach nur Spaß haben wollen, zahlen für die Zeit eines Escort Girl, um mit ihr zusammen zu sein. Heutzutage hat man keine Zeit mehr für Dates, aber jeder braucht etwas Intimität, um sich jemandem nahe zu fühlen. Diese Männer wollen die Datingphase überspringen und gleich zur besten Zeit übergehen, also wollen sie im Grunde nur eine Freundin für eine kurze Zeit ohne Tinder-Dates mieten. Die Escort-Arbeit ist, wenn der Gast das Escort-Girl in sein Hotelzimmer, Haus oder seine Villa etc. bestellt. Es gibt auch VIP- oder High-Class-Escorts, die besonders teuer sind und nur die Reichsten für ihre Zeit bezahlen können. Dazu gehört auch die "GFE" "Girlfriend Experience", was bedeutet, dass das Begleitdame den Gast so behandelt, als wäre sie seine echte Freundin - sie begleitet den Gast zu Geschäftsessen, exotischen Reisen und er kauft ihr auch teure Geschenke. Viele Gäste buchen eine Escort Dame, um mit ihr einen ganzen Abend wie mit einer Freundin verbringen zu können. Dies kann ein feines Abendessen, einen Besuch im Theater oder in der Oper oder ein gemeinsames Tanzen beinhalten. Ein solches Date dauert oft 5-7 Stunden, so dass hier die Kommunikationsfähigkeiten mehr gefordert sind als bei einem 2-3 stündigen Hotelbesuch.

Natürlich möchte jeder mehr Geld verdienen, Spaß am Leben haben, die Sommerfeste genießen und exotische Urlaube machen. Ich meine, das ist es, was wir in jeder Social-Media-Plattform sehen, all die sexy Girls haben alles. Diese Lebensstile sind oft von onlyfans oder online Erotik Arbeit kommen. Die Online-Erotik-Modelle haben keinen physischen Kontakt zu ihren Followern, die für ihr Leben bezahlen. Meistens posten diese Girls einfach sexy Fotos, Videos oder erfüllen Träume in privaten Nachrichten. Sie sprechen oder chatten oft mit ihren Online-Partnern, und auch dafür bekommen sie eine Menge Geld. Aber da alles online geht, gibt es keine Diskretion oder Geheimhaltung, deine Erotik Inhalte werden überall sein, also ist es eine große Entscheidung. Wenn du diskrete Online-Erotikarbeit haben willst, solltest du mit Webcam-Jobs anfangen, bei denen du dein Gesicht zum Beispiel mit einer Maske verstecken kannst, oder dich überhaupt nicht zeigst. Die Fußfetischistinnen, die nur ihre Füße zeigen, verdienen auch viel, und sie bleiben anonym.

Erotische Massagen gehören ebenfalls zur Kategorie der Erotikjobs, da die Masseurinnen neben der Massage auch zusätzliche Dienstleistungen anbieten können! Natürlich kannst du dich für einen "normalen" Massagejob bewerben, aber wenn du mehr bieten möchtest, kannst du dich für einen Erotik Massage Job entscheiden und auch mehr Geld verdienen. Es gibt verschiedene Arten von klassischen Entspannungsmassagen, die völlig sexfrei und erotikfrei sind. Bei Red-Life findest du jedoch in der Regel Tantra-Massagen, die eine tantrische Erfahrung bieten, auch bekannt als Berührung der Seele durch den Körper! Eine sinnliche Massage, auch bekannt als Erotikmassage, ist eine normale Massage mit erotischen Massagetechniken, die Entspannung und Stimulation fördern. Der Tastsinn ist im Allgemeinen sehr wichtig, vor allem aber für die Sexualität. Die sinnliche Massage ist eine Möglichkeit, den Tastsinn in die Stimulierung der Libido einzubeziehen. Die Masseurinnen sind in der Regel in Dessous oder sogar nackt, um das beste Erlebnis für den Gast zu haben. Du kannst dich auch mit dem Begriff "Happy Finish" treffen: Die Happy-End-Massage ist eine Massage, die mit der üblichen Ganzkörpermassage beginnt, aber mit einem sexuellen Akt endet, in der Regel einem Handjob oder einem Blowjob.

Wenn du dich schon entschieden hast, dass du mit Erotikarbeiten Geld verdienen willst, lies erst die meisten Anzeigen, bevor du dich bewirbst. Du kannst dann die Gemeinsamkeiten sehen und was die meisten Besitzer für die Bewerber anbieten. Wenn du noch gar keine Erfahrung in diesem Bereich hast, suche nach Erotik Stellen-Angebote, wo dir eine Empfangsdame beim Start helfen kann. Wenn du einen Erotik Arbeitsplatz gefunden hast, der dir gefällt, kannst du dich im Forum umschauen, um mehr Informationen von Mädchen zu haben, die dort schon gearbeitet haben. Du kannst auch jemanden finden, der den Termin für die gleiche Zeit wie du bucht, damit du nicht alleine bist. Wenn du deinen Traumjob gefunden hast, fange an, mit dem Inserenten zu kommunizieren. Stelle zuerst deine Fragen über den Job, die Anreise und die Kosten. Wenn du dir schon sicher bist, schicke deine Fotos, weil der Besitzer wissen muss, wie du aussiehst, was du dort verdienen wirst usw. Danach kannst du einen Termin abstimmen, an dem du zu deinem Erotik-Job anreisen wirst.

Prostitution ist ein Thema, das weltweit immer wieder diskutiert wird, wobei einige Länder einen liberaleren Ansatz verfolgen und andere eine konservativere Haltung einnehmen. Tatsächlich gibt es nur 21 Länder auf der Welt, in denen Prostitution völlig legal ist. Zu diesen Ländern gehören Australien, Bangladesch, Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Eritrea, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Indonesien, Libanon, Mosambik, Niederlande, Neuseeland, Panama, Peru, Sierra Leone, Schweiz, Türkei, Uruguay und Venezuela. In diesen Ländern ist die Sexarbeit geregelt und als legitimer Beruf anerkannt. Prostitution ist legal, und Sexarbeiter können in ausgewiesenen Bereichen oder Bordellen arbeiten, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. In einigen Ländern, z. B. in Deutschland und den Niederlanden, müssen sich Sexarbeiterinnen bei der Regierung registrieren lassen und sich regelmäßigen Gesundheitskontrollen unterziehen, um ihre Sicherheit und die Sicherheit ihrer Kunden zu gewährleisten. Die Legalisierung der Prostitution in diesen Ländern wird häufig als Mittel zum Schutz der Sexarbeiterinnen vor Ausbeutung, Gewalt und Krankheiten angesehen. Indem sie die Sexarbeit aus dem Schatten ins Licht holen, glauben diese Länder, ein sichereres Umfeld sowohl für Sexarbeiterinnen als auch für ihre Kunden schaffen zu können. Allerdings ist die Praxis der Prostitution auch in diesen Ländern nach wie vor sehr umstritten.

Vielleicht denken manche, dass alle SexarbeiterInnen viel verdienen und nichts tun, nur im Bett liegen... Das ist nicht wahr, erstens: Sexarbeit ist Arbeit. Krankenkasse und Steuern zahlen ist nur der Anfang. (Einige Erotikarbeitsplätze zahlen für dich). Um gut zu sein, und beliebt in deinem Erotik Karriere, du wirst ein paar Dinge brauchen, wie zum Beispiel: professionelle Fotos - um die besten Anzeigen für deine Dienste zu machen, Kleider und Dessous für die Arbeit, Sex-Spielzeug, immer schön und sauber aussehen. Makeup gekonnt einsetzen. Natürlich achtest Du auf regelmäßige Maniküre, Pediküre und Enthaarung. Eine frische Rasur vor jedem Date ist selbstverständlich. Zudem sind viele Kunden verheiratet und möchten keinen fremden Duft nach Hause tragen. Verzichte daher auf Parfum. Darüber hinaus musst du - um viel mit Escort- oder Erotikarbeit zu verdienen - verschiedene Sprachen sprechen, zumindest Englisch und Deutsch (natürlich hängt es auch davon ab, in welchem Land du arbeiten willst). Gute kommunikative Fähigkeiten werden dir viele Stammgäste bescheren. 

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